VollmachtDie Vollmacht als – ergänzendes – Mittel zur Nachlassregelung richtig nutzen und gestalten
| Eine aktive Nachlassvorsorge besteht darin, die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu regeln. Sinnvolle Ergänzungen dazu können Vollmachten sein, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sind (sog. transmortale Vollmacht) oder die erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam werden (sog. postmortale Vollmacht). Hiermit kann es gelingen, in umfassender und kostengünstiger Weise die Handlungsfähigkeit des Nachlasses und die Verwirklichung des Willens des Erblassers bereits unmittelbar nach Eintritt des Erbfalls sicherzustellen. Dies gilt auch bzw. erst recht dann, wenn es an jeglichen Verfügungen von Todes wegen fehlt. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Die Erteilung der trans- oder postmortalen Vollmacht
- 3. Vor- und Nachteile der trans- und postmortalen Vollmacht
- 4. Inhalt der trans- oder postmortalen Vollmacht
- 5. Bevollmächtigter und Testamentsvollstrecker
- 6. Bevollmächtigung und Grundbuchverfahren
- 7. Widerruf der trans- oder postmortalen Vollmacht
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: EE 11/2022, S. 185 · ID: 48685541