AuskunftsansprücheAktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB)
| Gemäß § 2314 BGB wird dem Pflichtteilsberechtigten ein selbstständiger Auskunftsanspruch über die Höhe des Nachlasses gegen den (die) Erben eingeräumt. Ohne diesen Anspruch wäre der Pflichtteilsanspruch kaum zu verwirklichen, da der Pflichtteilsberechtigte in der Regel am Nachlass nicht beteiligt ist. Zu dieser sehr praxisrelevanten Norm sind aktuell zwei wichtige Entscheidungen, die teils bislang umstrittene Fragen klären, ergangen. |
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AUSGABE: EE 2/2023, S. 20 · ID: 48975566
