Aktuelle GesetzgebungGesetz zur Verstetigung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft
| Die wesentlichen Vorschriften des vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten morgen, am 27. Juli 2022, in Kraft. Dreh- un dAngelpunkte des Gesetzes sind die Aktionärsrechte. |

Aufgrund der COVID-19-Pandemie war mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) u.a. die Möglichkeit geschaffen worden, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten.
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