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Betriebliche AltersversorgungBAG: Gewährung einer Witwenrente ist rechtens, wenn Versorgungsregelung nicht eindeutig ist

17.01.20222186 Min. Lesedauer IWW

| Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung muss eindeutig sein. Ein Unternehmen hatte den Entfall einer Witwen-/Witwerrente festgelegt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist oder wenn sie erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde. Im konkreten Fall war die Ehe nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn des Altersrentenbezugs geschlossen worden. Deswegen muss das Unternehmen die Witwenrente nun zahlen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 02.12.2021, Az. 3 AZR 212/21) entschieden. |

Altersvorsorge_AdobeStock_135473198_Altersvorsorge.jpg (Bild: © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com)
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