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CBChefärzteBrief

StrafrechtZehneinhalb Jahre für Anästhesisten: Überwachen Sie auch nachgeordnete Freiberufler!

Abo-Inhalt19.01.20264 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

Chefärzte sind gut beraten, im Rahmen ihrer Überwachungspflicht insbesondere bei freiberuflich tätigen Ärzten auch den Hintergrund des Arztes im Blick zu behalten. Vor allem die Lagerung von Medikamenten und die allgemeine Arbeitsorganisation des Arztes sollten regelmäßig geprüft werden. Das Landgericht (LG) Frankfurt/Main verurteilte einen Anästhesisten zu zehneinhalb Jahren Haft (Urteil vom 01.11.2024 (Az. 5/01 Ks - 7120 Js 247600/21 [1/24]).

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