NeonatologieWie wird ein amplitudenintegriertes EEG bei Neugeborenen berechnet?
| Frage: „Wie wird ein amplituden-integriertes Elektroenzephalogramm (aEEG) in der Neonatologie nach GOÄ berechnet?“ |
Antwort: Das aEEG ist eine Leistungsvariante des EEG und kann je nach Dauer mit den Nrn. 827 (elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen) oder 827a (langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung) berechnet werden. Es handelt sich lediglich um eine technische Variante, bei der das aEEG aus den EEG-Ableitungen durch Gleichrichtung, Filterung und Glättung berechnet wird. Eine Analogbewertung für das aEEG ist daher nicht notwendig.
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AUSGABE: CB 12/2025, S. 1 · ID: 50459495