SozialrechtWie weit geht die Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei Arzthaftungsprozessen?
| Nach dem Gesetz sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. Dass diese Unterstützungspflicht allerdings begrenzt ist, musste ein Patient nach einem urologischen Eingriff im Krankenhaus erfahren: Seine Klage gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD; vormals: MDK) blieb erfolglos (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.05.2023, Az. L 16 KR 432/22). |
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AUSGABE: CB 6/2024, S. 14 · ID: 49968276