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CBChefärzteBrief

BildgebungWie rechne ich eine digitale Volumentomografie des Tibiofibulargelenks ab?

14.08.202558 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Bei einem Patienten haben wir eine intraoperative 3-D-Volumentomographie des Knies mit Akquisition eines Volumendatensatzes mit dem Iso-C 3-D-Bildverstärker angefertigt. Anschließend wurden Rekonstruktionen in axialer, frontaler und sagittaler Ebene des Tibiofibulargelenks angefertigt. Was können wir dafür abrechnen?“ |

Antwort: Die 3D-Volumentomografie ist in der GOÄ als Leistungsziffer nicht vorhanden. Eine vergleichbare Leistung findet im zahnärztlichen Bereich und im Bereich der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie als digitale Volumentomografie Anwendung. Zur Abrechnung dieser Leistung gibt es deshalb eine Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK; Deutsches Ärzteblatt 111, Heft 10 (07.03.2014), S. A-415; online unter iww.de/s13157). Demnach ist für die digitale Volumentomografie die Nr. 5370 (bezogen auf das ursprüngliche Anwendungsgebiet Kopf) analog abrechnungsfähig.

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AUSGABE: CB 12/2025, S. 2 · ID: 50459977

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