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CBChefärzteBrief

OnkologieWie können Injektionen zur Chemo- und Antikörpertherapie abgerechnet werden?

07.02.20252497 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Bisher haben wir die Injektionen zur Chemotherapie (s. c. bzw. i. m.) und zur Antikörpertherapie (s. c.) nach Nr. 252 GOÄ (3,5-fach) berechnet. Von einer PVS haben wir nun die unten stehende Empfehlung erhalten. Ist diese gegenüber den privaten Versicherern haltbar? Leider habe ich bisher nur Empfehlungen zur Abrechnung der intravenösen Chemotherapie gefunden.“ |

Empfehlung der PVS zu Injektionen (Chemo-/Antikörpertherapie)

  • Chemotherapie (s. c. bzw. i. m.) nach Nr. 263 GOÄ analog
  • Antikörpertherapie s. c. nach Nr. 257 GOÄ analog

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AUSGABE: CB 3/2025, S. 2 · ID: 50291413

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