ChirurgieWie ist ein chirurgisches Wunddebridement bei ambulanten Privatpatienten abzurechnen?
| Frage: „Ich bin mir unsicher, was die Abrechnung des chirurgischen Wunddebridements bei ambulanten Privatpatienten angeht. Ich würde die Nr. 2397 analog GOÄ veranschlagen, unser Abrechnungsdienstleister die Nr. 2005 GOÄ. Welcher Meinung sind Sie?“ |
Antwort: Nach Nr. 2005 GOÄ kann ein chirurgisches Debridement i. d. R. nicht berechnet werden. Die Leistung beinhaltet obligatorisch eine Wundnaht. Ohne Naht ist der Leistungsinhalt nicht erfüllt! Je nach Umfang und Lokalisation bieten sich nach unserer Erfahrung folgende Leistungspositionen an:
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AUSGABE: CB 4/2022, S. 2 · ID: 48082264