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CBChefärzteBrief

IndividualvereinbarungWie ist die Abrechnung von Wahlleistungen in der dienstfreien Zeit des Wahlarztes zu regeln?

Abo-Inhalt26.03.20252 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage:Laut GOÄ-Kommentar Hofmann/Kleinken (Stand: August 2024) muss bei ‚vorhersehbarer Abwesenheit‘ (z. B. dienstfreie Zeit) eine Individualvereinbarung erstellt werden. Zur ‚dienstfreien Zeit‘ gehören sicherlich das Wochenende, Feiertage und die Nacht. Kann in dieser Zeit eine Individualvereinbarung ausgestellt werden, damit die erbrachten Leistungen als Wahlleistungen abgerechnet werden können? Sprich: Wenn der Chefarzt unter der Woche tätig ist und in der Nacht / am Wochenende (dienstfreie Zeit) eine Individualvereinbarung ausgestellt wird, sind die Nacht- und Wochenendleistungen berechnungsfähig?“ |

Antwort: Grundsätzlich sind Wahlleistungen zunächst persönlich zu erbringen, jedoch gibt es nach der GOÄ mehrere Möglichkeiten der Vertretung bzw. Delegation, die in § 4 Abs. 2 GOÄ geregelt sind.

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AUSGABE: CB 4/2025, S. 20 · ID: 50288751

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