DiagnostikWann können histologische Untersuchungen nach den Nrn. 4802 und 4815 GOÄ gesteigert werden?
| Frage: „Ich habe eine Frage zu den histologischen Untersuchungen nach den Nrn. 4802 und 4815. Würden Sie diese bei den folgenden drei Gegebenheiten wie folgt steigern: Tumorklassifikation 3,5-fach, Tuschemarkierung 3,0-fach sowie Melanom und Lentigo maligna 3,5-fach?“ |
Antwort: Da die Nr. 4802 GOÄ bereits den Tatbestand der besonders schwierigen Aufbereitung erfüllt, muss hier das Bemessungskriterium „Schwierigkeit“ entfallen. Ggf. könnte hier ein belegbarer zeitlicher Mehraufwand als Begründungskriterium angeführt werden. Bei Nr. 4815 wäre das Kriterium „Schwierigkeit“ belegbar allerdings möglich.
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AUSGABE: CB 11/2025, S. 2 · ID: 50526865