SozialversicherungspflichtVertretung durch Poolärzte vor dem Aus? – BSG erteilt Selbstständigkeit eine Absage
| Im März 2023 hatte das Sozialgericht (SG) Landshut die Tätigkeit eines Vertretungsarztes in Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Rahmen des Notdienstes als selbstständige Tätigkeit eingestuft (CB 10/2023, Seite 9). Zur Sozialversicherungspflicht von Vertretungsärzten, die Notdienste im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der KV/KZV übernehmen (sog. Poolärzte) hat nun das Bundessozialgericht anders entschieden (Urteil vom 24.10.2023, Az. B 12 R 9/21 R). Das Urteil wird sich nachhaltig auf die zentralisierte Notdienstvertretungsorganisation auswirken. |
Zahnarzt klagt erfolgreich auf Feststellung abhängiger Beschäftigung
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AUSGABE: CB 1/2024, S. 16 · ID: 49806505