Verhaltensbedingte KündigungVergleich des IfSG mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 rechtfertigt Kündigung einer Ärztin
| Setzen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einer Kleinanzeige u. a. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 18.10.2020 mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 gleich, verstoßen sie in erheblichem Maß gegen die Pflicht gegenüber ihrem Dienstherrn, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes (GG) zu bekennen. Eine hierauf gestützte ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2022, Az. 10 Sa 66/21, Abruf-Nr. 227596). Zwar betrifft das Urteil eine Polizeiärztin, es ist aber u. a. auch für (Chef-)Ärztinnen/Ärzte relevant, die an Universitätskliniken beschäftigt sind (vgl. CB 12/2021, Seite 15). |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 5/2022, S. 13 · ID: 48045650

