PatientenrechteSo muss eine Anleitung zur medikamentösen Zwangsbehandlung nach BGH-Vorgaben aussehen
| Die medikamentöse Zwangsbehandlung ist zu Recht an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Umso wichtiger ist, dass es für die Anordnung der Behandlung klare Vorgaben gibt. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in einem Einzelfall eine Stellungnahme abgegeben, die als Anleitung dienen kann (Beschluss vom 12.02.2025, Az. XII ZB 433/24). |
BGH: Diese Angaben muss eine Anleitung zur Zwangsmedikation haben
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AUSGABE: CB 9/2025, S. 11 · ID: 50450842