ArzthaftungSectio bei Risikofaktoren: Unzureichende Strukturen und Abläufe können Haftung auslösen
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| Sind Risikofaktoren vorhanden, die eine kontinuierliche Überwachung der Herztöne des Kindes erfordern, darf die Mutter zur Durchführung der Sectio nicht „einfach“ in den OP verlegt werden. Vielmehr müssen nach einer zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (Urteil vom 24.04.2023, Az. 4 U 16/20) besondere organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Dies sollten nicht nur gynäkologische Chefärzte wissen, da strukturell Vorsorge getroffen werden und der OP-Bereich und die Abläufe entsprechend ausgestaltet sein sollten. |
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AUSGABE: CB 8/2025, S. 18 · ID: 50443638