KostenerstattungPrimäre Fehlbelegung? Krankenhäuser können teilstationäre Kosten geltend machen!
| Zwischen Kostenträgern und Krankenhäusern ist häufig streitig, ob eine vollstationäre Behandlung eines Patienten medizinisch zweckmäßig, erforderlich und ausreichend ist. Falls der Medizinische Dienst (MD) dies verneint, zahlen die Kostenträger regelhaft auch nicht für eine hypothetisch notwendige ambulante oder teilstationäre Behandlung. Für den letztgenannten Fall der Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung ist dieses Vorgehen der Kostenträger nicht rechtmäßig (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.04.2022, Az. B 1 KR 5/21 R). |
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AUSGABE: CB 1/2023, S. 9 · ID: 48725554
