KardiologiePKV streicht bei Abrechnung einer TAVI die Echoziffern neben der Nr. 3086 GOÄ – ist das rechtens?
Abo-Inhalt07.10.2025170 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen, PVS Büdingen
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| Frage: „Eine private Krankenversicherung (PKV) hat bei unserer Abrechnung einer Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) nach Jahren ohne Probleme sämtliche Teilschritte neben der analogisierten GOÄ 3086 gestrichen. Es handelt sich um die Echoziffern nach den Nrn. GOÄ 424ff, 360, 628, 5324, 2001, 2801 und 204. Müssen wir dies in Zukunft akzeptieren und für sämtliche Kostenträger anpassen?“ |
Antwort: Der Kommentar des Deutschen Ärzteverlages empfiehlt für die TAVI als Gesamtleistung die Nr. 3086 GOÄ analog:
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