ArbeitsrechtPersonalmangel versus Arbeitszeitgesetz: So verhalten Sie sich als Chefarzt richtig
| Gerade im Krankenhausalltag besteht in Zeiten von Personalmangel und Strukturvorgaben das Erfordernis der ständigen Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal. Es ist Aufgabe des Krankenhausträgers, dieses Bedürfnis in Einklang mit den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zu bringen. Auch Chefärzte verfügen über eine gewisse Leitungsfunktion und müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beachten. Dieser Beitrag erläutert die aktuelle Rechtslage unter Bezug auf Gesetzgebung und Rechtsprechung und gibt Handlungsempfehlungen für Chefärzte. |
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AUSGABE: CB 5/2024, S. 12 · ID: 49961536