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CBChefärzteBrief

PersonalausstattungPersonalmangel in der Rufbereitschaft: Genügen studentische Hilfskräfte als OP-Assistenz?

Abo-Inhalt16.12.20221466 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Der Personalmangel im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser dauert an. Gleichzeitig hat der Marburger Bund eine Reduzierung der Dienste außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Bereitschafts-/Rufbereitschaftsdienste) ausgehandelt. Das führt vielerorts dazu, dass am Monatsende noch viele Dienste unbesetzt sind: Für Notfalloperationen wird der Fach-/Oberarzt aus der Rufbereitschaft gerufen. Oft folgt ein weiterer Arzt, um bei dem Eingriff zu assistieren, während der Bereitschaftsarzt bzw. diensthabende Arzt weiterhin die Notfallambulanz und/oder Station betreut. Genügt haftungsrechtlich für die OP-Assistenz eine studentische Hilfskraft? |

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AUSGABE: CB 1/2023, S. 4 · ID: 48798944

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