ArbeitsrechtPersonalgespräch mit der Geschäftsführung des Krankenhauses: Das müssen Chefärzte wissen
| Der Geschäftsführer lädt zum Personalgespräch. Diese „Einladung“ führt bei vielen Chefärzten zur Verunsicherung – und zu verschiedenen Fragen: Ist die Teilnahme verpflichtend? Muss der Chefarzt das Gespräch allein durchstehen? Oder kann er die Begleitung durch einen Rechtsanwalt einfordern bzw. ist der Beistand durch eine andere Person zulässig (z. B. ein Betriebsratsmitglied)? Mit den rechtlichen Grundlagen des Personalgesprächs und den sich hieraus ergebenden Verhaltensempfehlungen für Chefärzte befassen sich die folgenden Ausführungen. |
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AUSGABE: CB 12/2022, S. 4 · ID: 48688350