BerufsrechtOberärzte dürfen keine Chefärzte weiterbilden
| In bestimmten Fällen können (Chef-)Ärzte ihre Tätigkeit als Facharztweiterbildung anerkennen lassen und hernach die Zulassung zur Facharztprüfung beantragen. Allerdings muss auch die anzuerkennende ärztliche Tätigkeit unter der fachlichen Anleitung und der hierarchischen Leitung eines weiterbildungsbefugten Arztes stattgefunden haben. Demgemäß scheiden Oberärzte als weiterbildungsbefugte Ärzte für Chefärzte aus. Daher scheiterte ein Chefarzt, der die Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung der Facharztbezeichnung Physikalische und Rehabilitative Medizin anstrebte: Das Gericht wies seine Klage ab (Verwaltungsgericht [VG] Münster, Urteil vom 15.02.2024, Az. 5 K 185/21). |
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AUSGABE: CB 5/2024, S. 18 · ID: 49966703