PatientenrechteNeues Notvertretungsrecht unter Eheleuten ab dem 01.01.2023 – Bedeutung für den Klinikalltag
| Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Für behandelnde (Chef-)Ärzte bringt die Neuregelung Erleichterungen im Arbeitsalltag, aber auch neue Pflichten. |
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AUSGABE: CB 1/2023, S. 2 · ID: 48763938