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SozialrechtMann-zu-Frau-Transidentität: Krankenhaus ohne Gynäkologie darf Folge-OP abrechnen

Abo-Inhalt04.02.20222457 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, Berlin

| Ein Krankenhaus ohne eigene gynäkologische Abteilung darf bei einer Patientin mit Mann-zu-Frau-Transidentität einen Folgeeingriff nach der geschlechtsangleichenden Operation durchführen und diesen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Entscheidend ist dabei nicht allein der behördliche Versorgungsauftrag, sondern auch die ursprüngliche biologische Zuordnung der operierten Geschlechtsorgane (Sozialgericht [SG] Berlin, Urteil vom 13.09.2021, Az. S 56 KR 3604/18). |

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AUSGABE: CB 4/2022, S. 14 · ID: 47961443

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