SozialrechtMann-zu-Frau-Transidentität: Krankenhaus ohne Gynäkologie darf Folge-OP abrechnen
| Ein Krankenhaus ohne eigene gynäkologische Abteilung darf bei einer Patientin mit Mann-zu-Frau-Transidentität einen Folgeeingriff nach der geschlechtsangleichenden Operation durchführen und diesen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Entscheidend ist dabei nicht allein der behördliche Versorgungsauftrag, sondern auch die ursprüngliche biologische Zuordnung der operierten Geschlechtsorgane (Sozialgericht [SG] Berlin, Urteil vom 13.09.2021, Az. S 56 KR 3604/18). |
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AUSGABE: CB 4/2022, S. 14 · ID: 47961443