ArbeitsrechtFreistellung des Chefarztes – was tun, was lassen?
| Profisportler wollen ihren Sport ausüben und nicht nur Geld verdienend auf der Ersatzbank sitzen. Ähnlich geht es in der Regel Chefärztinnen und Chefärzten. Sie haben ein anerkennenswertes Beschäftigungsinteresse und auf der Grundlage ihres Chefarztvertrags grundsätzlich auch einen Beschäftigungsanspruch. Im Nachfolgenden wird aufgezeigt, ob und wann dieser Beschäftigungsanspruch im Wege der Freistellung zurücktreten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Chefärzte haben, sich gegen einseitige Freistellungen durch den Krankenhausträger zu wehren. |
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AUSGABE: CB 5/2024, S. 10 · ID: 49983953