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CBChefärzteBrief

ChefarztbehandlungDelegation von Wahlleistungen: Fragen zur sogenannten 24-h-Frist

Abo-Inhalt27.09.20228765 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Nach § 4 GOÄ dürfen Wahlärzte die Leistungen der Nrn. 1 bis 62 in den ersten 24 Stunden nach der Aufnahme und 24 Stunden vor der Entlassung nur als Wahlleistungen abrechnen, wenn sie diese Leistungen persönlich erbracht haben (CB 12/2020, Seite 2). Zur Auslegung der 24-h-Frist und zur Delegation von wahlärztlichen Leistungen erreichten die CB-Redaktion mehrere Leserfragen. Hier die Antworten. |

Frage: Ab wann gilt die 24-h-Regel, wenn ein Patient über die Notaufnahme stationär aufgenommen wird? Erst ab Unterzeichnung der Wahlleistung oder bereits ab Aufnahme in der Notaufnahme?

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AUSGABE: CB 12/2022, S. 3 · ID: 48565235

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