ChefarztbehandlungDelegation von Wahlleistungen: Fragen zur sogenannten 24-h-Frist
| Nach § 4 GOÄ dürfen Wahlärzte die Leistungen der Nrn. 1 bis 62 in den ersten 24 Stunden nach der Aufnahme und 24 Stunden vor der Entlassung nur als Wahlleistungen abrechnen, wenn sie diese Leistungen persönlich erbracht haben (CB 12/2020, Seite 2). Zur Auslegung der 24-h-Frist und zur Delegation von wahlärztlichen Leistungen erreichten die CB-Redaktion mehrere Leserfragen. Hier die Antworten. |
Frage: Ab wann gilt die 24-h-Regel, wenn ein Patient über die Notaufnahme stationär aufgenommen wird? Erst ab Unterzeichnung der Wahlleistung oder bereits ab Aufnahme in der Notaufnahme?
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 12/2022, S. 3 · ID: 48565235