BerufsfreiheitBundesverfassungsgericht stärkt ärztliche Entscheidungsfreiheit in Sachen Ex-Post-Triage
| Als im Jahr 2022 der § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet wurde, hat die Ärzteschaft das darin enthaltene Verbot der sog. Ex-Post-Triage (d. h. Beendigung der Behandlung eines Patienten mit geringen Überlebensaussichten zugunsten der Behandlung eines anderen Patienten) heftig kritisiert. Insbesondere wurde das Verbot als Eingriff in die ärztliche Berufsausübungsfreiheit wahrgenommen. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf die Verfassungsbeschwerde mehrerer Ärzte reagiert und den § 5c IfSG für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Beschluss vom 23.09.2025, Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23, vgl. Abruf-Nr. 50614690). |
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AUSGABE: CB 12/2025, S. 6 · ID: 50620788