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ZwangsbehandlungBGH: Einwilligung des Betreuers für Off-Label-Zwangsbehandlung psychisch Kranker genügt

Abo-Inhalt22.09.202551 Min. LesedauerVon RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster

| Soll einem psychisch Kranken als Zwangsmaßnahme ein Medikament off label verabreicht werden, genügt es, wenn anstelle des Patienten der rechtliche Betreuer in die Zwangsbehandlung (CB 10/2023, Seite 3) einwilligt (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss von 07.05.2025, Az. XII ZB 361/24). Die Entscheidung stellt zwar klar, dass ein Off-Label-Use als Zwangsbehandlung grundsätzlich möglich ist, setzt aber eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Betreuer anhand einer medizinisch-wissenschaftlich konsentierten Grundlage voraus. Und genau da liegt das Problem. |

BGH hält Zustimmung des Betreuers für ausreichend ...

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