WahlleistungenBGH: Auch Krankenhausträger dürfen Wahlleistungen abrechnen
Abo-Inhalt23.04.20255331 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Zur separaten Berechnung von Wahlleistungen ist es nicht notwendig, dass die erbringenden Ärzte ein originäres Liquidationsrecht haben (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.03.2025, Az. III ZR 426/23). Mit dieser Entscheidung hat der BHG eine streitige Rechtsfrage geklärt und eine seit Längerem laufende Diskussion beendet (vgl. CB 12/2024, Seite 4 ff.). |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: CB 6/2025, S. 4 · ID: 50387714