ArzthaftungAufklärung vor OP: Patienten benötigen für die Einwilligung ausreichend Bedenkzeit
| Eine Einwilligung des Patienten in eine Operation, die darin besteht, dass der Patient unmittelbar nach dem Aufklärungsgespräch den Aufklärungsbogen mit Einwilligung in die Behandlung unterzeichnet, ist. i. d. R. unwirksam. Behandelnde Ärzte müssen dem Patienten ausreichend Bedenkzeit einräumen. Andernfalls riskieren sie wegen eines Aufklärungsfehlers eine Haftungsklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25.11.2021, Az. 5 U 63/20). |
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AUSGABE: CB 6/2022, S. 13 · ID: 47900086