Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Ambulanter Privatpatient wird durch nicht ärztliches Personal am Monitor überwacht – was kann man abrechnen?

CBChefärzteBrief

LeserforumAmbulanter Privatpatient wird durch nicht ärztliches Personal am Monitor überwacht – was kann man abrechnen?

Abo-Inhalt25.11.20221240 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Ein ambulanter Privatpatient kommt wegen eines elektrischen Stromschlags in unsere Klinik. Er wird von 09:59 Uhr bis 17:00 Uhr am Monitor überwacht (NIBP, HF, SpO2, Resp.) Der Arzt ist in dieser Zeit nicht dabei. Welche Abrechnungsziffer nach GOÄ kann ich dafür ansetzen? Möglich wäre m. E. Nr. 431 GOÄ (Begründung: Monitoring mit Zeitangabe) zum 2,3-fachen Satz. Dies wird aber dem Aufwand nicht gerecht. Haben Sie einen anderen Vorschlag?“ |

Antwort: Passende Leistungsziffern sind die Nrn. 614 und 650 GOÄ. Abrechnungsvoraussetzung für das EKG nach Nr. 650 GOÄ ist, dass hiervon ein Ausdruck vorliegen muss oder eine nicht veränderbare digitale Aufzeichnung zur Dokumentation erfolgt. Weiterhin ist davon auszugehen, dass neben den o. g. delegierten Leistungen zusätzlich eine Beratungs- und Untersuchungsleistung durch einen Arzt erbracht wurde, die ebenfalls abrechenbar ist.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 1/2023, S. 1 · ID: 48754502

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte