PatientenaufklärungAGB-Kontrolle von Patienteninformationen unterliegt besonderen Regeln
| Ärztinnen und Ärzte greifen regelmäßig ergänzend auf Formulare und Mustertexte zurück, um die Erfüllung ihrer Aufklärungspflichten zu dokumentieren. Ein Urteil zugunsten dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: Für die rechtliche Kontrolle solcher Formulare (z. B., ob diese zusammen mit dem Behandlungsvertrag gültig sind) sind die allgemeinen Regeln für die Inhaltskontrolle sog. Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nach 305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 02.09.2021, Az. III ZR 63 / 20). |
Sachverhalt
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AUSGABE: CB 4/2022, S. 13 · ID: 47827749