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CBChefärzteBrief

UV-GOÄÄnderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (UV-GOÄ) zum 01.01.2025

Abo-Inhalt27.01.20254 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Die Ständige Gebührenkommission hat nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger im Oktober 2024 neue Beschlüsse zur Änderung der UV-GOÄ gefasst. Diese sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Die neue Fassung der UV-GOÄ ist auf der Website der DGUV unter iww.de/s12239 einsehbar. |

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AUSGABE: CB 2/2025, S. 6 · ID: 50289711

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