BMF-Schreiben Zweite Änderung der GoBD aufgrund gesetzlicher Anpassungen
| Insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1.1.25 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD (BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 - S 0316/00128/005/088 vom 14.7.25). |
Randziffer 76 wird wie folgt geändert:
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ID: 50483764
