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GesetzgebungZuFinG II begünstigt Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Abo-Inhalt07.01.20254 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Trotz des Bruchs der Ampel-Koalition und der damit verbundenen allgemeinen politischen Unsicherheit wurde am 27.11.24 der Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) verabschiedet. Damit soll die Bildung von Rücklagen zur Reinvestition stiller Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 EStG als Wachstumschance gefördert werden. |

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AUSGABE: BBP 1/2025, S. 3 · ID: 50258951

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