GesetzgebungZuFinG II begünstigt Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
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| Trotz des Bruchs der Ampel-Koalition und der damit verbundenen allgemeinen politischen Unsicherheit wurde am 27.11.24 der Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) verabschiedet. Damit soll die Bildung von Rücklagen zur Reinvestition stiller Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 EStG als Wachstumschance gefördert werden. |
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AUSGABE: BBP 1/2025, S. 3 · ID: 50258951