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GesetzgebungPraktische Neuerungen in der Produktsicherheit durch die EU-Initiative GPSR

Abo-Inhalt09.12.20247 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Durch die sog. Produktsicherheitsverordnung ([EU] 2023/988, ABl. L 135/1 vom 23.5.23) – auch „General Product Safety Regulation“ (GPSR) genannt – gelten in der EU ab dem 13.12.24 strengere Regeln zur Produktsicherheit. Der nationale Gesetzgeber hat bereits durch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer nationalen Umsetzung reagiert. Welche praktischen Neuerungen sich durch die GPSR ergeben, erläutert BBP für Sie. |

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AUSGABE: BBP 12/2024, S. 327 · ID: 50240199

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