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Bund der Steuerzahler informiertNeue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

07.01.20251 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 1.1.25 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. |

Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden:

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AUSGABE: BBP 1/2025, S. 2 · ID: 50269566

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