Umsetzung der CSRDNachhaltigkeit: Folgen einer verfristeten Umsetzung der CSRD-Richtlinie (EU)
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| Aufgrund der derzeit unsicheren politischen Gesamtlage ist der Fortgang der in dieser Legislaturperiode ausstehenden Gesetzgebungsverfahren ungewiss. Dies gilt auch für die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sofern das Gesetzgebungsverfahren zum sog. CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) nicht bis zum 31.12.24 abgeschlossen wird und das Gesetz damit nicht bis Ende 2024 in Kraft tritt, stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus einer verfristeten Umsetzung oder gar Nichtumsetzung der EU-Standards ergeben. |
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AUSGABE: BBP 12/2024, S. 322 · ID: 50250491