GesellschaftsrechtFragen und Antworten zum Thema: GmbH-Geschäftsführer mit Sitz im Ausland
Abo-Inhalt06.01.202611 Min. LesedauerVon RA Dr. Jochen Blöse MBA, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln
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Das GmbHG beantwortet die Frage, wo eine GmbH ihren Sitz haben muss, in § 4a ganz eindeutig: Er muss im Inland liegen. Eine identitäts- und rechtsformwahrende Verlegung des Sitzes ins Ausland ist nicht möglich; ein darauf abzielender Gesellschafterbeschluss ist nichtig. Zu der Frage, wo der Geschäftsführer einer GmbH sitzen muss, enthält das Gesetz demgegenüber keinerlei Angaben. BBP berichtet, was das für die Praxis bedeutet.
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AUSGABE: BBP 1/2026, S. 11 · ID: 50655151