KörperschaftsteuerEinlagenrückgewähr bei vollständiger Vermögensübertragung auf den Anteilseigner
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| Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.4.24 (2 K 1723/20, nrkr., Abruf-Nr. 244171) zur Einlagenrückgewähr bei vollständiger Vermögensübertragung auf den Anteilseigner entschieden. Hierbei wurde die Klägerin nach französischem Gesellschaftsrecht ohne Liquidation unter Übertragung des gesamten Vermögens auf den Alleingesellschafter abgewickelt. Die Revision ist vor dem BFH (VIII R 16/24) anhängig. |
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AUSGABE: BBP 1/2025, S. 15 · ID: 50131975