BetriebsprüfungDas Richtsatzurteil des BFH und seine möglichen Auswirkungen auf die Praxis
Top-BeitragAbo-Inhalt03.12.202513 Min. LesedauerVon Dipl. Finw. (FH) Tobias Teutemacher und Dipl. Finw. (FH) Patrick Krullmannvon Dipl. Finw. (FH) Tobias Teutemacher und Dipl. Finw. (FH) Patrick Krullmann
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| „Eine Diskothek ist kein Restaurant“: In einer Diskothek wurden die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt. Deshalb erfolgten Hinzuschätzungen, bei denen die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF für Gastronomiebetriebe zugrunde gelegt wurden. Diese Vorgehensweise wurde nun vom BFH (18.6.25, X R 19/21, Abruf-Nr. 250345; Pressemitteilung Nr. 60/25 vom 25.9.25) kritisiert. Gegenüber dem äußeren Betriebsvergleich haben laut BFH genauere Schätzungsmethoden wie z. B. der innere Betriebsvergleich Vorrang. |
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AUSGABE: BBP 12/2025, S. 326 · ID: 50601833