BetriebsprüfungAchtung: Steuerrisiko bei Fremdwährungsverlusten
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| In zwei Urteilen hat der BFH klargestellt, dass Fremdwährungsverluste in den Anwendungsbereich der Korrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG fallen. Dies gilt aufgrund einer Gesetzesänderung jedoch nur für bis zum 31.12.21 realisierte Fremdwährungsverluste. Insbesondere in laufenden Betriebsprüfungen dürfte diese Vorschrift ein echtes Steuerrisiko darstellen. |
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AUSGABE: BBP 12/2024, S. 320 · ID: 50241129