§ 15b EStGVorliegen eines Steuerstundungsmodells bei einer Goldfinger-Gestaltung
Abo-Inhalt21.10.2025117 Min. Lesedauer IWW
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Die Frage, ob eine Einkunftsquelle als Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG und § 15b Abs. 2 EStG einzuordnen ist, ist anleger- bzw. gesellschafterbezogen zu prüfen. Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln.
Sachverhalt
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