EinkommensteuerVermögensverlust bei Opfern eines Trickbetrugs
Abo-Inhalt16.10.2025129 Min. LesedauerVon RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen
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Das Opfer eines Trickbetrugs kann den dadurch erlittenen Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 788 · ID: 50583496