Erleichterungen im BesteuerungsverfahrenNeufassung des § 8 EStDV geplant
Der Referentenentwurf der „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 4.8.25 sieht eine Neufassung des § 8 EStDV vor. Welche Änderungen geplant sind, verdeutlicht die Gegenüberstellung der Gesetzestexte nach bisherigem und nach geplantem Recht.
Vergleich der aktuellen und der geplanten Rechtslage | |
Aktuelle Rechtslage | Geplante Rechtslage im Referentenentwurf |
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. | Eigenbetrieblich genutzte Grundstück-teile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht ehr als 40.000 EUR beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. |
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