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§ 33b EStGNachträgliche Berücksichtigung von Pflegepauschbeträgen

Abo-Inhalt03.02.20263 Min. Lesedauer IWW

Bescheide über die Einstufung in einen Pflegegrad sind als Grundlagenbescheide anzusehen und können daher auch nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zur Berücksichtigung von Pflegepauschbeträgen führen.

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