§ 7g EStGKein Investitionsabzugsbetrag bei privatem Eigenverbrauch von mehr als 10 % des produzierten Stroms
| Wird innerhalb des Beobachtungszeitraums der Strom einer Aufdachphotovoltaikanlage zu mehr als 10 % für das privat genutzte Wohnhaus verbraucht, liegt keine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung der PV-Anlage vor, sodass schon deshalb im Jahr vor der Anschaffung der PV-Anlage kein Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 218 · ID: 50310087