§ 34 EStGKapitalauszahlung einer Pensionskassenversicherung
| Ist bei einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Pensionskassenversicherung bereits von Anfang an eine Wahl zwischen einer laufenden monatlichen Rente und einer Einmalzahlung vertraglich vorgesehen und wird zum vereinbarten Laufzeitende vom Wahlrecht zur Einmalauszahlung Gebrauch gemacht, so ist diese Einmalauszahlung des Rückkaufswerts nicht als „außerordentlich“ bzw. atypisch anzusehen und daher nicht nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt. |
Sachverhalt und Entscheidung
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 230 · ID: 50310105