Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleFörderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern
Das BAFA weist in einer PM vom 27.5.2025 darauf hin, dass das Förderprogramm zur Anschaffung von elektronischen Lastenfahrrädern und elektronischen Lastenanhängern noch bis zum 30.6.2027 läuft. Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 3.500 EUR pro Rad. |
Steuerliche Besonderheiten für Lastenräder
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